Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Behördliche Genehmigung:
Der Workstyle Personal GmbH wurde die befristeten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – AÜG) am 07.06.2021 durch die Agentur für Arbeit in Nürnberg erteilt. Erlischt oder wird die Erlaubnis widerrufen, informiert Workstyle Personal GmbH den Entleiher gemäß § 5 AÜG unverzüglich.
2. Geltungsbereich:
Vertragliche Beziehungen bestehen allein zwischen der Workstyle Personal GmbH und dem Auftraggeber. Die Parteien werden sicherstellen, dass rechtzeitig vor jeder Überlassung eine formgültige vertragliche Grundlage hergestellt wird, die die Erfordernisse gem. §§ 1 Abs. 1 Satz 5, 6 und 12 Abs. 1 AÜG erfüllt. Soweit nicht anders vereinbart, gilt eine Kündigungsfrist von 5 Arbeitstagen zum Wochenende. Die Kündigung bedarf der Textform - Email oder Fax werden ausdrücklich zugelassen. Die Kündigung kann auch (fern-)mündlich erfolgen, die Textform ist dann aber unverzüglich herzustellen.
3. Pflichten des Entleihers:
Workstyle Personal GmbH ist Arbeitgeber seiner Arbeitnehmer gemäß AÜG mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten. Dem Entleiher obliegen vor allem die Erteilung der Arbeitsanweisungen, die Kontrolle der Arbeitsausführungen und die Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften. Er darf den ihm überlassenen Arbeitnehmer nur die dessen Berufsbild zuzuordnenden Tätigkeiten ausführen und nur solche Maschinen und Werkzeuge bedienen lassen, die zur Ausführung der Tätigkeit erforderlich sind. Eine Umsetzung des Zeitarbeitnehmers an einen anderen Arbeitsplatz/Arbeitsbereich bedarf vorab der Zustimmung des Verleihers. Aufgrund der Weisungs- und Kontrollfunktion des Entleihers haftet der Verleiher nicht für Schäden, die der Arbeitnehmer in Ausübung seiner Funktion verursachen sollte. Ebenso haftet der Verleiher nicht für einen bestimmten Erfolg der Tätigkeit seiner Mitarbeiter. Der Entleiher stellt den Verleiher von Schadensersatzansprüchen Dritter im Hinblick auf den überlassenen Arbeitnehmer frei. Der Entleiher informiert den Verleiher unverzüglich bei Nichterscheinen eines Zeitarbeitnehmers. Der Verleiher sichert dem Entleiher zu, dass nur Arbeitnehmer überlassen werden, die in einem Arbeitsverhältnis zum Verleiher stehen (kein Kettenverleih).
4. Auftragsübernahme und Auftragsrücktritt
Bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände ist Workstyle Personal GmbH berechtigt, den erteilten Auftrag zeitlich zu verschieben oder vom Auftrag ersatzlos ganz oder teilweise zurückzutreten. Hierzu gehören alle Umstände, welche die Überlassung zeitweise oder dauernd erschweren oder unmöglich machen. Bei Ausfall unserer Arbeitnehmer sind wir nicht zur Gestellung einer Ersatzkraft verpflichtet. Schadensersatzleistungen hierfür sind ausgeschlossen. Bei einem legalen Arbeitskampf werden keine Arbeitnehmer überlassen.
5. Versicherung korrekter Angaben durch Auftraggeber:
Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm gemachten Angaben über den Einsatzbetrieb und die von den Arbeitnehmern der Workstyle Personal GmbH ausgeführten Tätigkeiten, insbesondere über die Geltung von Mindestlöhnen, die Branchenzugehörigkeit, angewandte Tarifverträge, Meldung bei der Handwerkskammer, an einen vergleichbaren Arbeitnehmer gezahltes regelmäßiges Stundenentgelt und betriebliche Vereinbarungen über Leistungen für Zeitarbeitsbeschäftigte, die für einen vergleichbaren Arbeitnehmer geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts oder im Betrieb geltende Vereinbarungen über eine Höchstüberlassungsdauervollständig und korrekt sind. Entsprechende Änderungen während des Überlassungszeitraums wird er dem Verleiher rechtzeitig mitteilen und alle notwendigen Informationen zukommen lassen. Dies gilt auch, wenn sich nachträglich herausstellen sollte, dass Angaben falsch oder unvollständig waren. Der Auftraggeber versichert weiterhin die Richtigkeit der Angaben über Vorbeschäftigungen der Arbeitnehmer der Workstyle Personal GmbH als Zeitarbeitnehmer in seinem Betrieb oder Unternehmen oder als Arbeitnehmer in seinem oder gem. § 18 AktG verbundenen Unternehmen. Die Firma Workstyle Personal GmbH ist bei geänderten bzw. falschen oder unvollständigen Angaben über den Einsatzbetrieb berechtigt, den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag und insbesondere die dort vereinbarten Stundenverrechnungssätze ggf. auch rückwirkend entsprechend anzupassen. Soweit sich die für die Firma Workstyle Personal GmbH geltenden gesetzlichen oder tariflichen Regelungen verändern, verpflichten sich die Parteien, rechtzeitig in Verhandlungen über eine Anpassung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags zu treten. Dies gilt auch, wenn für die Branche des Auftraggebers ein Tarifvertrag über Branchenzuschläge abgeschlossen oder die Höhe der Branchenzuschläge geändert wird.
6. Fürsorgepflicht:
Der Auftraggeber steht der Workstyle Personal GmbH dafür ein, die Fürsorgepflicht eines Arbeitgebers gegenüber den überlassenen Arbeitnehmern wahrzunehmen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die allgemeinen Vorschriften des Arbeitsschutzes, der Unfallverhütung sowie der allgemeinen sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln zu erfüllen sowie Erste-Hilfe-Maßnahmen und spezifische Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen. Eventuell erforderliche arbeitsmedizinische Maßnahmen sind ebenfalls vom Auftraggeber durchzuführen. Beim Auftraggeber vorhandene Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung können von den überlassenen Mitarbeitern genutzt werden. Bei Arbeitsunfällen ist der Auftraggeber zur unverzüglichen schriftlichen Meldung gem. § 193 SGB VII an die zuständige Berufsgenossenschaft verpflichtet. Der Workstyle Personal GmbH ist eine Durchschrift der Meldung zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber sichert der Workstyle Personal GmbH bzw. deren Beauftragten ein zur Betreuung der überlassenen Arbeitnehmer notwendiges Zutrittsrecht am Arbeitsplatz zu.
7. Genehmigungen:
Das Arbeitszeitgesetz ist einzuhalten. Für eine eventuell notwendige behördliche Zulassung von Mehr-, Sonn- und Feiertagsarbeit wird der
Auftraggeber Sorge tragen. Darüber hinaus informiert der Auftraggeber unverzüglich über vorgesehene Maßnahmen die Workstyle Personal GmbH
8. Rechnungsgrundlage:
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von den Arbeitnehmern vorgelegten Tätigkeitsnachweise zu überprüfen und durch einen vertretungsberechtigten Bevollmächtigten unterzeichnen zu lassen. Kommt
der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, so gelten die Aufzeichnungen des Arbeitnehmers. Begründete Einwendungen des Auftraggebers sind innerhalb einer Woche nach Rechnungseingang
nachzuweisen. Die Rechnungen werden wöchentlich aufgrund der vom Auftraggeber unterschriebenen Tätigkeitsnachweise erstellt.
Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig und ist ohne Abzug zu begleichen. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind auf die Forderungen Zinsen in Höhe der gesetzlichen
Vorschriften zu bezahlen.
9. Arbeitskampf /Streik:
Wird der Betrieb des Auftraggebers unmittelbar durch einen Arbeitskampf / Streik betroffen, hat der überlassene Arbeitnehmer ein Leistungsverweigerungsrecht. Macht der Arbeitnehmer von seinem
Recht keinen Gebrauch wird der Auftraggeber sicherstellen, dass der Arbeitnehmer keine Tätigkeit übernimmt, die bisher von Arbeitnehmern erledigt wurden, die sich im Arbeitskampf befinden oder
ihrerseits Tätigkeiten von Arbeitnehmern, die sich im Arbeitskampf befinden, übernommen
haben. Wird der Arbeitnehmer wegen des Arbeitskampfes / Streiks vom Auftraggeber nicht eingesetzt, sind vom Auftraggeber der Workstyle Personal GmbH die Ausfallstunden zu vergüten. Für die
Kündigung der Überlassung bei Arbeitskampf / Streik gelten die im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbarten Kündigungsfristen.
10. Beanstandungen und Mängel:
Sämtliche Beanstandungen teilt der Entleiher unverzüglich der Workstyle Personal GmbH mit. Zeigt der Entleiher Mängel nicht innerhalb von fünf
Tagen nach Entstehen des die Reklamation begründeten Umstandes an, sind sämtliche sich hieraus ergebenden Ansprüche ausgeschlossen. Falls dem Entleiher die Leistungen eines überlassenen
Arbeitnehmers nicht genügen und er der Workstyle Personal GmbH innerhalb von vier Stunden nach Arbeitsantritt davon verständigt, wird die Workstyle Personal GmbH im Rahmen seiner Möglichkeiten
eine Ersatzkraft zur Verfügung stellen. Die ersten vier Stunden werden dann nicht noch einmal berechnet. Die Workstyle Personal GmbH gewährleistet die ordnungsgemäße Auswahl seiner Mitarbeiter im
Hinblick auf die vertraglich vereinbarte Tätigkeit. Die Haftung beschränkt sich auf Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der vorstehenden Auswahlverpflichtung
entstehen. Für weitergehende Ansprüche haftet sie nicht.
Die Haftung der Firma ist ausgeschlossen, wenn überlassene Arbeitnehmer mit Wertgegenständen, Geldangelegenheiten oder nicht vereinbarten Arbeiten betraut werden. Außerdem dürfen an die
Arbeitnehmer keine Zahlungen oder Vorschüsse geleistet werden.
11. Zuschläge:
Setzt der Auftraggeber die überlassenen Arbeitnehmer außerhalb der vereinbarten Regelarbeitszeit ein, erhöhen sich die Tarife um:
25 % für die ersten 6 Mehrarbeitsstunden sowie für Nachtarbeit und Schichtarbeit (20.00 – 06.00 Uhr)
50 % für die folgenden Mehrarbeits- sowie Samstagsstunden
100 % für Sonntags- und Feiertagsstunden sowie Heiligabend und Silvester
150 % für Stunden an folgenden Feiertagen: 01. Januar / Ostersonntag / 01. Mai / Pfingstsonntag / erster und zweiter Weihnachtsfeiertag
Beim Zusammentreffen von mehreren Zuschlägen wird nur der höhere Zuschlag berechnet.
12. Personalvermittlung:
Der Auftraggeber zahlt an die Workstyle Personal GmbH eine Vermittlungsgebühr, wenn er einen von Workstyle Persona GmbHm vormals überlassenen Zeitarbeiter nach Ende der Überlassung anstellt. Die
Vermittlungsgebühr bemisst sich am jährlichen Gesamtbrutto, das der Zeitarbeiter nach Anstellung beim Kunden erhält und richtet sich nach der Tätigkeit, für die der Zeitarbeiter beim Kunden
eingestellt wird unter Zugrundelegung der Eingruppierungsgrundsätze des BAP-DGB-Tarifvertrags.
In den Entgeltgruppen 1 bis 5 beträgt die Vermittlungsgebühr 27 % des jährlichen Gesamtbruttos zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, wenn die Einstellung innerhalb von 12 Monaten nach Ende der
Überlassung erfolgt. Die Vermittlungsgebühr reduziert sich abhängig von der tatsächlichen Tätigkeit des Zeitarbeitnehmers um 2 % je Monat der Arbeitnehmerüberlassung. Nach einer Dauer der
Arbeitnehmerüberlassung von 12 Monaten fällt keine Vermittlungsgebühr an.
In den Entgeltgruppen 6 bis 9 beträgt die Vermittlungsgebühr 33 % des jährlichen Gesamtbruttos zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, wenn die Einstellung innerhalb von 24 Monaten nach Ende der
Überlassung erfolgt. Die Vermittlungsgebühr reduziert sich abhängig von der tatsächlichen Tätigkeit des Zeitarbeitnehmers um 1,2 % je Monat der Arbeitnehmerüberlassung. Nach einer Dauer der
Arbeitnehmerüberlassung von 24 Monaten fällt keine Vermittlungsgebühr an.
Bei einer Personalvermittlung ohne vorherige Arbeitnehmerüberlassung verpflichtet sich der Auftraggeber bei Zustandekommen eines Arbeitsvertrages zwischen dem Auftraggeber oder einem mit ihm
verbundenen Unternehmen und einem von der Workstyle Personal GmbH vorgeschlagenen Bewerber bei Tätigkeiten, die nach den Eingruppierungsgrundsätzen des BAP-DGB-Tarifvertrags den Entgeltgruppen 1
bis 5 entsprechen, ein Vermittlungshonorar in Höhe von 27% des jährlichen Gesamtbruttos zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Bei Tätigkeiten, die nach den Eingruppierungsgrundsätzen
des BAP-DGB-Tarifvertrags den Entgeltgruppen 6 bis 9 entsprechen, beträgt die Vermittlungsgebühr 33% des jährlichen Gesamtbruttos zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Vermittlungsgebühr wird jeweils bei Arbeitsaufnahme des Kandidaten im Betrieb des Auftraggebers fällig.
Unter dem jährlichen Gesamtbrutto ist jeweils die Vergütung des vom Auftraggeber eingestellten Kandidaten zu verstehen, die der Kandidat nach Anstellung beim Kunden unter Einrechnung aller
Monatsgehälter, des Urlaubsgelds, der variablen Bestandteile und der Weihnachtsgratifikation erhält.
Sonderleistungen wie die Auftragserteilung an Dritte, wie z.B. Jobportale, Eignungstests, Nebenkosten, Reisekosten der Bewerber oder Portokosten werden mit dem Auftraggeber abgestimmt und nach
Aufwand gesondert in Rechnung gestellt.
Eine Vermittlungsprovision wird nicht fällig, wenn die Begründung des Arbeitsverhältnisses nicht auf der vorherigen Überlassung des Zeitarbeiters bzw. einer Vermittlungstätigkeit der Workstyle
Personal GmbH beruht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Workstyle Personal GmbH Auskunft über das mit dem Kandidaten vereinbarte jährliche Gesamtbrutto zu erteilen.
13. Referenznennung
Der Kunde willigt ein, dass Workstyle Personal GmbH nach erfolgreichem Abschluss der Leistungen seinem Firmennamen und -logo in elektronischer Form als Referenzkunde nennt. Der Kunde kann die Einwilligung mit einer einfachen E-Mail widerrufen und eine sofortige Entfernung der Referenzkunden-Nennung verlangen.
14. Änderungen, Ergänzungen, Aufhebung
Änderungen, Ergänzungen sowie die Aufhebung auch nur einzelner Bestimmungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch die Abbedingung dieser Schriftformklausel bedarf der
Schriftform. Von unseren Bedingungen abweichende Regelungen des Auftraggebers gelten als widersprochen und ausgeschlossen. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB nicht wirksam sein, berührt dies
den Bestand der AGB im Übrigen nicht. Die Firma Workstyle Personal GmbH und der Auftraggeber sind in einem solchen Falle verpflichtet, einander so zu stellen, als sei eine Ersatzregelung
vereinbart, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regel möglichst weitgehend in wirksamer Weise erfüllt.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Für beide Vertragspartner ist der Gerichtsstand und Erfüllungsort Rastatt.